Easy Rider Teneriffa – Allgemeine Geschäftsbedingungen 4. Februar 2021


Glossar der Begriffe:


„Mieter“ ist die in den besonderen Vertragsbedingungen genannte Person.

„Die Vermietung“ Efficient Homes SL ist ein Unternehmen mit der eingetragenen CIF B76739275, das unter dem Namen „easyridertenerife.com“ oder „Easy Rider Tenerife“ firmiert und in den besonderen Vertragsbedingungen als solches bezeichnet wird.

„Das Fahrzeug“ – ist das Motorrad, das vom Vermieter für den in den besonderen Vertragsbedingungen angegebenen Zeitraum zur Verfügung gestellt wird.

OBJEKT

Der Mieter erhält bei der Vermietung ein Motorrad gemäß der im Vertrag gemachten Beschreibung.

Für die Vermietung gelten die nachstehenden und die auf der Rückseite des Mietvertrages aufgeführten Regeln.

Der Mieter erklärt sich mit den Vertragsbedingungen einverstanden, nachdem er vor Unterzeichnung dieses Mietvertrags darüber informiert wurde.

 

1 – VERPFLICHTUNGEN AUS DER MIETE

  • Easy Rider Tenerife übergibt dem „Mieter“ ein Motorrad in gutem Betriebszustand und gemäß den Herstellerangaben gewartet, mit vollem Kraftstofftank oder entsprechend den Sonderbedingungen.
  • Easyridertenerife.com erklärt, dass das Motorrad keine sichtbaren Schäden aufweist, mit Ausnahme der in der Checkliste der Fahrzeugbeschreibung aufgeführten.
  • Der Mieter muss vor seiner Abreise alle weiteren Schäden hinzufügen, die nicht aufgeführt sind.
  • Der Mieter hat Anspruch auf technischen Support für alle VP in allen Ländern, die im Verkehrsgebiet gemäß Artikel 9 zugelassen sind, und zwar unter den Bedingungen des von Easy Rider Tenerife vertraglich vereinbarten Kundendienstes. Im Falle eines Ausfalls des Mietfahrzeugs, der nicht vom Mieter zu vertreten ist, und wenn das Fahrzeug länger als einen Tag stillsteht, wird dem Mieter ein Ersatzfahrzeug angeboten. Wenn kein Ersatzfahrzeug verfügbar ist, wird ihm ein Fahrzeug gemäß den Bedingungen des von easyridertenerife.com vertraglich vereinbarten Kundendienstes zur Verfügung gestellt.
  • Easy Rider Tenerife kann nicht für die finanziellen Folgen einer Fahrzeugpanne verantwortlich gemacht werden, wie beispielsweise, aber nicht beschränkt auf, Stornierungsgebühren für Hotel oder Reise, Verlust von Anzahlungen oder Vorschüssen, verpasster Flug usw. ...

 

2 – FAHRERANFORDERUNGEN:


2.1 Anforderungen an den Fahrer:

  • Mindestalter 30 Jahre, max. 75 Jahre
  • Mindestens 2 Jahre Erfahrung im Motorradfahren erforderlich.
  • Internationaler Führerschein, wenn Sie nicht in der EU wohnen
  • Fahrräder dürfen nicht abseits der Straße gefahren werden
  • Beim Abstellen an öffentlichen Orten muss das Fahrrad mit dem mitgelieferten Schloss abgeschlossen werden, da sonst die Versicherung möglicherweise nicht greift.
  • 1200 € Kaution per Kreditkarte.
  • Das Motorrad wird mit vollem Tank abgeholt und muss mit vollem Tank zurückgegeben werden. Bei nicht erfolgter Rückgabe können die vollen Kosten anfallen, die in den Sonderbedingungen beschrieben sind.
  • 30% der Mietkosten bei Buchung erforderlich
  • Wohnsitznachweis (Kabelfernsehen, Gas, Strom, Telefon oder andere Versorgungsleistungen, Reisepass, Hotelübernachtungsbeleg usw.)

 

2.2 Einhaltung und Nutzung des Fahrzeugs im „guten Vater“.

  • Der Mieter (Kunde) verpflichtet sich, während der Mietdauer die Verantwortung für die Sicherheit und den allgemeinen Zustand des Fahrzeugs zu übernehmen.
  • Der Mieter verpflichtet sich, den im Vertrag vereinbarten Mietpreis zu zahlen und die Vermietung von allen Bußgeldern und Gebühren freizustellen, die ihm aufgrund von Verstößen gegen die Verkehrsregeln entstehen.
  • Der Mieter verpflichtet sich, einen den aktuellen Normen entsprechenden Helm zu tragen, die Verkehrsregeln einzuhalten und eine für das Motorradfahren geeignete Schutzausrüstung zu tragen.
  • Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug gemäß den Verkehrsregeln und sonstigen Gesetzen zu verwenden, die in den zugelassenen Gebieten gelten, und das Fahrzeug nicht auf ungewöhnliche oder bestimmungswidrige Weise zu verwenden.
  • Der Mieter verpflichtet sich, außerhalb der Fahrzeiten das mitgelieferte Schloss und die Lenksperre zu verwenden. Andernfalls erlischt der Garantieanspruch des Mieters im Falle eines Diebstahls.
  • Der Mieter ist verpflichtet, alle 500 km den Ölstand des Fahrzeugs und gegebenenfalls die Spannung der Antriebskette zu überprüfen. Er verpflichtet sich, dem Vermieter alle während der Mietdauer auftretenden Anomalien, Störungen und Ausfälle am Fahrzeug unverzüglich zu melden.


2.2.1 Der Mieter hat nach der Übergabe das Sorgerecht für das Fahrzeug und ist daher verantwortlich für:


  • Der Mieter verpflichtet sich, Schlüssel, Papiere und Mietvertrag außerhalb der Fahrzeiten niemals im Fahrzeug zu lassen und beim Verlassen des Fahrzeugs sicherzustellen, dass die Diebstahlsicherungen aktiviert sind.
  • Bei Verlust des Schlüssels werden, außer in Fällen höherer Gewalt, die Kosten dem Mieter in Rechnung gestellt und gegebenenfalls die Kosten für die Rückgabe des Fahrzeugs übernommen.
  • Eventuelle Ansprüche auf offensichtliche Schäden, die zum Zeitpunkt der Abreise nicht gemeldet wurden, werden akzeptiert. Der Mieter muss das Fahrzeug in dem Zustand zurückgeben, in dem er es erhalten hat. Andernfalls haftet er für Schäden, die im Ausgangszustand des Fahrzeugs nicht gemäß diesen Buchungsbedingungen erfasst wurden.


Im Falle eines Unfalls:


  • Im Falle eines Unfalls, außer in Fällen höherer Gewalt, verpflichtet sich der Mieter, bei Verletzten unverzüglich die Polizei oder Gendarmerie zu benachrichtigen. Alle Unfälle und/oder Schäden am Mietfahrzeug müssen der Vermietung innerhalb von 48 Stunden gemeldet werden. Ein genaues und leserliches Unfallberichtsformular muss der Vermietung so schnell wie möglich vorgelegt werden.
  • Für Schäden am Fahrzeug oder an Fahrzeugteilen haftet der Mieter, gleich aus welchem Grund, es sei denn, die Ursache ist dem Vermieter zuzurechnen.
  • Ab dem Ende der Mietdauer gehen sämtliche Kosten für die Instandsetzung und die Kosten für die Nichtverfügbarkeit zu Lasten des Mieters, und zwar bis zum Höchstbetrag der Kaution gemäß der auf der Website verfügbaren Preisliste. Diese werden vorbehaltlich der Bestimmungen in Artikel 3.2 zu den Mietkosten hinzugerechnet, unabhängig davon, ob die Reparatur durchgeführt wurde oder nicht.


Im Falle eines Diebstahls oder Vandalismus des Fahrzeugs:


  • Unfälle und Diebstähle müssen unserem Büro und der nächsten Polizeidienststelle gemeldet werden.
  • Ab Feststellung des Schadens ist der Mieter verpflichtet, den Schaden unverzüglich der Vermietung zu melden und bei den zuständigen Behörden Anzeige zu erstatten.
  • Er wird der Vermietung innerhalb von 48 Stunden die Anzeige und im Falle eines Diebstahls die Schlüssel und Fahrzeugpapiere zukommen lassen, außer in Fällen höherer Gewalt.
  • Im Falle eines Diebstahls werden die Kosten der Selbstbeteiligung dem Mieter sofort in Rechnung gestellt und zu den Mietkosten hinzugerechnet, vorbehaltlich der Bestimmungen in Artikel 3.2, unabhängig davon, ob die Reparatur durchgeführt wird oder nicht.
  • Im Schadensfall gehen ab Mietende alle Reparatur- und Ausfallkosten zu Lasten des Mieters im Rahmen der Selbstbeteiligung gemäß der auf der Website verfügbaren Preisliste und werden zu den Mietkosten hinzugerechnet, vorbehaltlich der Bestimmungen in Artikel 3.2.
  • Bei Nichtverfügbarkeit des Motorrads für die Reparatur werden Kosten in Höhe von 30 % des Tagessatzes des gemieteten Motorrads berechnet.
  • Im Falle der Durchsetzung von Verkehrsregeln.
  • Alle Verkehrsstrafen gehen zu Lasten des Kunden. Die Bearbeitungsgebühr beträgt 200 % des Bußgeldes. Sollten Sie uns nicht über den Verstoß oder die Strafe informieren, belasten wir Ihre Kreditkarte ohne vorherige Zustimmung. Mit Ihrer Unterschrift akzeptieren Sie diese Bedingungen.


Bei einer Panne oder einem liegengebliebenen Fahrzeug:

  • Der Mieter besucht die Website easyridertenerife.com/breakdown und befolgt die Anweisungen, um seine eigene Sicherheit sowie die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer und des Fahrzeugs zu gewährleisten. Die Versicherung des Mietwagenversicherers bietet umfassenden Pannendienst.



2.2.2 Bedingungen der Kaution und der Selbstbeteiligung:


Kaution:

  • Sie dient der Deckung von Schäden, die durch die Nichtzahlung des Gesamtmietpreises, das Auftreten einer Katastrophe oder einen Diebstahl entstehen können. Sie wird im Falle eines Fahrzeugdiebstahls erworben.
  • Die Höhe der Kaution ist in den besonderen Bedingungen des Mietvertrags angegeben. Bei Schäden am Motorrad und/oder Zubehör wird die Kaution ganz oder teilweise einbehalten (abhängig vom aktuellen Preis der Teile und des Zubehörs) und bei Nichtrückgabe des Fahrzeugs vollständig einbehalten.


Selbstbeteiligung:

  • Der von Ihnen im Falle eines durch die Versicherung gedeckten Schadens zu zahlende Betrag. Liegt der Schaden am Mietfahrzeug unter dem Selbstbeteiligungsbetrag, wird die Differenz dem Mieter innerhalb von 15 Tagen erstattet. Liegt kein Schaden oder Diebstahl vor, wird diese Kaution dem Mieter am Ende des Vertrags zurückerstattet, und zwar innerhalb von 15 Tagen nach dem durch die Rückgabe des Mietfahrzeugs nachgewiesenen Ende des Mietvertrags.
  • Der Mieter erklärt sich hiermit einverstanden, dass der Vermieter die fälligen Beträge für zusätzliche Gebühren per Vorautorisierung von seinem Bankkonto einziehen oder den als Kaution ausgestellten Scheck einlösen kann. Es wird klargestellt, dass bei einer Mietdauer von mehr als 7 Tagen die Kaution in Höhe des im allgemeinen Tarif angegebenen Betrags während der Mietzeit eingezogen und am Ende der Mietzeit zinslos zurückerstattet wird, vorbehaltlich der ordnungsgemäßen Erfüllung der oben genannten Bedingungen.

 

3 - VERSICHERUNG

3.1. Haftpflichtversicherung:

Bei der Anmietung eines Fahrzeugs von Easy Rider Tenerife sind Mieter und Beifahrer gemäß den gesetzlichen Vorschriften haftpflichtversichert gegen Personen- und Sachschäden.

Zusätzlich zu dieser Versicherung bietet der Versicherer Easy Rider Tenerife:

  • Hilfe
  • Garantie für die Ausrüstung des Fahrers (bis zu 1000 €, Helm inklusive)
  • Garantiekörperleiter
  • Garantiediebstahl, Feuer.
  • Garantie Glasbruch - Naturgewalten
  • Garantie-Katastrophen – Angriffe
  • Garantie alle Unfälle


Die Garantie ist gemäß dem Vertrag zwischen Easy Rider Tenerife und seiner Versicherungsgesellschaft begrenzt. Bitte kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.

 

Fahrerschutz:

Maximalbetrag 80.000 €, Todesfallleistung 7.700 €, dauerhafter Invaliditätshöchstbetrag 80.000 €. Für weitere Informationen zu den Garantiebeträgen kontaktieren Sie uns bitte.


Wir empfehlen unseren Kunden, eine Zusatzversicherung für Personenschäden, Invalidität oder Rückführung abzuschließen.

Easy Rider Tenerife haftet in keiner Weise für Unfälle bei der Nutzung seiner Fahrzeuge oder anderer von Easy Rider Tenerife oder Efficient Homes Tenerife SL gemieteter Fahrzeuge. Mit der Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptieren Sie Ihr Recht, Ansprüche oder Rechtsstreitigkeiten gegen Easy Rider Tenerife oder Efficient Homes SL geltend zu machen und verzichten darauf.

 

3.2 Fälle des Gewährleistungsausschlusses:

  • Jegliche vorsätzliche Beschädigung sowie Schäden, die durch Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss oder durch Fahren abseits der Straße verursacht werden.
  • Jeglicher Schaden, der durch den Transport von Personen gegen Entgelt, den Transport von brennbaren, explosiven, brandfördernden oder chemischen Stoffen, die Teilnahme an Wettbewerben oder Trial-Fahrzeugen oder Fahrstunden, die Verwendung zum Schieben, Ziehen oder Abschleppen eines Fahrzeugs, die Verwendung des Fahrzeugs für einen illegalen Zweck oder unter Verletzung der Verkehrsregeln oder jedes andere gesetzliche oder behördliche Fahren in Ländern entsteht, das gemäß Artikel 7 nicht gestattet ist.
  • Ebenfalls ausgeschlossen ist der zusätzliche Schutz vor Schäden durch die Nutzung abseits befestigter Straßen.
  • Die Diebstahlgarantie wird unter der Voraussetzung gewährt, dass die versicherten Fahrzeuge standardmäßig durch das Lenkradschloss und ein zusätzliches Diebstahlschutzsystem gemäß AMDM geschützt sind und über eine doppelte NF/FMMC-Zertifizierung verfügen.
  • Bei Nichtbeachtung dieser Pflichten erlischt der Anspruch auf Diebstahlgarantie.
  • Bei Garantieausschluss bemisst sich die Haftung des Mieters nach dem Wert des Motorrades laut Sachverständigengutachten, maximal jedoch nach dem Listenpreis des Herstellers für das Fahrzeug.


4 - DAUER DER MIETUNG UND FAHRZEUGRÜCKGABE:

4.1 Mietdauer:

  • Die Mindestmietdauer beträgt einen Tag (24 Stunden). Jede Verlängerung durch den Mieter muss von Easy Rider Tenerife unter der Telefonnummer 34 639845346 oder 34 922 703 793 genehmigt werden.
  • Bei nicht genehmigter Verlängerung wird eine weitere Tagesmiete in Höhe von 200 % des Normaltarifs berechnet.
  • Wir erwarten von allen Mietern, dass sie ihre Buchungszeit strikt einhalten, um Unannehmlichkeiten und Verzögerungen zu vermeiden. Wenn der Mieter nicht innerhalb einer Stunde nach der Abholzeit erscheint, wird die Miete in Rechnung gestellt.
  • Außer im Falle höherer Gewalt muss der Mieter die Vermietung über seine verspätete Ankunft informieren.
  • Änderungen der Mietzeiten sind kostenlos, jedoch ohne Rückerstattung bei kürzerer Mietdauer oder weniger Optionen oder Dienstleistungen.
  • Stornierungen oder Änderungen müssen ausschließlich per E-Mail oder Fax erfolgen.


4.2 Rückgabe des Fahrzeugs:


  • Die Rückgabe des Fahrzeugs muss zu dem im Vertrag festgelegten Datum, Zeitpunkt und Ort erfolgen.
  • Andernfalls gilt das Fahrzeug als gestohlen.
  • Im Falle der Unmöglichkeit muss der Mieter Easy Rider Tenerife so schnell wie möglich auf jedem beliebigen Weg informieren.
  • Die Mietdauer endet mit der Rückgabe des Fahrzeugs und seines Zubehörs mit den Schlüsseln und Dokumenten an die Person, die Easy Rider Tenerife vertritt.
  • Der Mieter bleibt für das Fahrzeug verantwortlich und haftet folglich für Bußgelder gegen Verkehrsregeln und Schäden am Fahrzeug, bis die Schlüssel zurückgegeben und der Zustand des Fahrzeugs überprüft wurde.
  • Ist der Mieter nicht bereit, den Zustand des zurückgegebenen Fahrzeugs zu überprüfen, werden ihm eventuell in seiner Abwesenheit festgestellte Schäden in Rechnung gestellt.
  • Im Falle der Beschlagnahme oder Versiegelung des Fahrzeugs wird der Mietvertrag automatisch durch den Vermieter gekündigt, sobald er von den Justizbehörden oder vom Mieter darüber informiert wird, unbeschadet seiner Rechte und Interessen.
  • Im Falle eines Diebstahls endet der Mietvertrag mit der Übergabe der Schlüssel an den Vermieter, sofern eine solche Übergabe möglich ist, und/oder nach Einreichung einer Anzeige durch den Mieter bei den zuständigen Behörden.


5 - PREIS UND ZAHLUNG

5.1 Preis und Zahlung:

  • Die Höhe der Miete berechnet sich nach dem in den besonderen Mietbedingungen festgelegten Satz sowie den vom Mieter abonnierten optionalen Leistungen.
  • ·Der Tarif wird anhand der vom Mieter vor der Abfahrt bereitgestellten Informationen (Zeit, Kilometerstand) ermittelt. Änderungen, die vom Mieter zu vertreten sind, können zur Anwendung eines Ersatztarifs führen.
  • Kraftstoff ist nicht im Preis enthalten. Die Fahrzeuge werden mit vollem Tank bzw. mit dem vereinbarten Tankfüllstand vermietet.
  • Wenn das Fahrzeug nicht mit vollem oder dem vereinbarten Füllstand zurückgegeben wird, wird dem Mieter der Kraftstoffzuschlag gemäß dem auf der Website easyridertenerife.com angegebenen Satz in Rechnung gestellt.
  • Der Mieter akzeptiert die Belastung seiner Debitkarte mit dem Betrag der Selbstbeteiligung, der Kaution und der Gebühren (siehe Abschnitt 2.2.2), die durch Schäden oder Diebstahl des gemieteten Fahrzeugs entstehen. Er wird im Voraus über Beträge informiert, die nicht aus der normalen Durchführung des Mietvertrags resultieren.


5.2 Kredit vorautorisieren:

  • Die bei der Abreise erforderliche Rückstellung darf nicht geringer sein als der voraussichtliche Mietpreis zuzüglich der Selbstbeteiligung und der Kaution für das gemietete Fahrzeug.


6 - STORNIERUNG DER BUCHUNG:

6.1 Stornierung durch den Mieter:

  • Dem Kunden steht die gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen ab Buchungsdatum zu, es sei denn, die Miete beginnt innerhalb von 14 Tagen nach Reservierungsdatum.
  • In diesem Fall wird der Betrag als Stornogebühr einbehalten.
  • Bei Regen kann der Mieter eines Motorrades (je nach Verfügbarkeit des Fahrzeugs) den Termin verschieben und innerhalb eines Monats ab dem ursprünglich geplanten Mietdatum umbuchen. Nach diesem Datum bleibt die Reservierung bestehen, der Mieter hat keinen Anspruch auf Rückerstattung.
  • Reservierungen können vom Kunden direkt auf der Website http://www.easyridertenerife.com/contact storniert werden
  • Der Kunde kann seine Stornierung auch per Post, Fax oder E-Mail unter Angabe seiner Buchungsnummer senden
  • Andere Kontaktmöglichkeiten werden bei Stornierungen nicht berücksichtigt.
  • Stornierungen müssen innerhalb von 72 Stunden vor dem Datum und der Uhrzeit der Abfahrt des Fahrzeugs (Stempelpoststempel bei Postbestellungen) eingehen, nach diesem Zeitraum erfolgt keine Rückerstattung.
  • Bei einer Mietbestätigung vor dem Datum und der Uhrzeit der Fahrzeugabfahrt werden keine Rückerstattungen berücksichtigt.
  • Easy Rider Tenerife lehnt jegliche Haftung für ungenaue Angaben zu den persönlichen Daten des Kunden ab. (E-Mail-Adresse, Telefon, etc. ....).

 

6.2 Nichtverfügbarkeit von Fahrzeugen

Im Falle höherer Gewalt oder aus Gründen, die außerhalb der Kontrolle von Easy Rider Tenerife liegen (z.B. Fahrzeugunfall des Vormieters, Ausfall des Fahrzeugs, unerlaubte Überstunden, etc…) kann das gebuchte Fahrzeug nicht zur Verfügung gestellt werden. In diesem Fall wird Easy Rider Tenerife dem Kunden ein Ersatzfahrzeug anbieten, sofern ein von Easy Rider Tenerife zur Verfügung gestelltes Fahrzeug vorhanden ist.

Je nach vorgeschlagenem Fahrzeug ist der dem Kunden angebotene Preis niedriger oder gleich dem des reservierten Fahrzeugs.

Der Kunde hat die Möglichkeit, das Ersatzfahrzeug anzunehmen, die Reservierung zu stornieren und sich die bei der Buchung geleistete Anzahlung erstatten zu lassen oder die Anmietung zu verschieben.


7 GRUNDREGELN:

  • Verlassen Sie das Fahrzeug nicht durch unbefugte Fahrer
  • Nehmen Sie nicht an Wettbewerben, Rallyes und Sportrennen teil.
  • Benutzen Sie das Fahrzeug nicht unter Alkoholeinfluss oder unter Einfluss von Drogen oder anderen Substanzen, die Ihr Bewusstsein oder Ihre Reaktionsfähigkeit beeinträchtigen.
  • Verwenden Sie das gemietete Fahrzeug gemäß den Zollbestimmungen, den Verkehrsregeln und ganz allgemein gemäß den gesetzlichen und behördlichen Anforderungen.
  • Nutzen und pflegen Sie das Fahrzeug wie ein „guter Familienvater“.
  • Verwenden, pflegen halten Sie die Schlüssel an einem sicheren Ort. Für den Verlust des Schlüssels wird der volle Betrag der Kaution einbehalten.


8 - PERSONENBEZOGENE DATEN - DSGVO

Die gesammelten Informationen werden von Easy Rider Tenerife in einer Computerdatei ausschließlich für den internen Gebrauch gespeichert. Die in den Formularen mit einem Sternchen gekennzeichneten Daten müssen angegeben werden, um Ihren Vertrag im Voraus vorzubereiten und die Dienstleistung erbringen zu können.

Die erhobenen Daten werden ausschließlich an folgende Empfänger übermittelt: Versicherer im Schadensfall, Behörden im Falle eines Verstoßes, örtliches Taxi, Hotel oder Reisebüro, falls die Dienstleistung angefordert wird.

Sie werden 6 Jahre lang ab dem Datum des letzten Besuchs des Kunden aufbewahrt.

Sie können auf Ihre Daten zugreifen, sie korrigieren, ihre Löschung verlangen oder Ihr Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten ausüben.

Sie können Ihre Einwilligung zur Datenverarbeitung jederzeit widerrufen. Sie können der Verarbeitung Ihrer Daten auch widersprechen. Sie können auch Ihr Recht auf Datenübertragbarkeit ausüben.

 

9 - VERKEHRSZONE

Der Mieter ist ausschließlich berechtigt, mit dem privaten Fahrzeug in dem Land zu reisen, in dem die Internationale Versicherungskarte (Grüne Karte) gültig ist. Befindet sich der Mieter mit dem gemieteten Fahrzeug in einem Land, in dem dies nicht zulässig ist, besteht kein Versicherungsschutz.

Im Falle einer unbefugten Nutzung des Motorrads auf einer Rennstrecke wird die Kaution einbehalten, um die Wartung und Inspektion aufgrund der Anomalie abzudecken, wie beispielsweise, aber nicht beschränkt auf: Reifenwechsel, Austausch von Kupplung und Bremsbelägen, Motorinspektion usw.

Easy Rider Tenerife bemüht sich, unseren Kunden stets aktuelle Routen anzubieten. Die Routeninformationen sind jedoch nur Richtwerte. Sie können jederzeit ungenau sein oder geändert werden. Es liegt in der Verantwortung des Nutzers oder Mieters, sich vor der Fahrt über Straßenverhältnisse, Wetter, Fahrkönnen und Befahrbarkeit der Routen zu informieren. Easy Rider Tenerife haftet nicht für Verluste oder Schäden, die direkt oder indirekt mit der Nutzung der Routen oder der Unmöglichkeit der Nutzung zusammenhängen.

 

10 - DOKUMENTE UND GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Mit Ihrer Unterschrift akzeptieren Sie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in allen Klauseln. Der Kunde, also Sie als Mieter, ist an diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gebunden und akzeptiert sie in vollem Umfang. Sollten sich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor Ihrer Unterschrift geändert und auf der Website aktualisiert haben, akzeptieren Sie diese Änderungen ohne weitere Fragen.

 

11 - GERICHTSSTANDSKLAUSEL

Für alle hiermit in Zusammenhang stehenden Kontroversen oder Streitigkeiten jeglicher Art, die nicht gütlich beigelegt werden können, gilt die örtliche Zuständigkeit der Gerichte nach Common Law, in diesem Fall Arona, Teneriffa, Spanien.

Die englische Version dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen dient Ihrer Information. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie, dass Sie diese gelesen und verstanden haben.